Leistungen

Ihre Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht in Nordkirchen

Familienrecht

Im Fall einer Trennung entstehen diverse Fragen um die Regelung von Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht und viele weitere Fragen.

Hier stehe ich Ihnen beratend mit meiner langen Berufserfahrung zur Seite und übernehme auch gern die Vertretung im Falle der Auseinandersetzung mit der Gegenseite – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Strafrecht

Wird ein Strafverfahren geführt, ist rasche Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft oftmals entscheidend. Erst danach kann entschieden werden, ob ein Beschuldigter sich zum Vorwurf äußern sollte.

Die Akteneinsicht wird in der Regel dem Beschuldigten ohne anwaltlichen Beistand nicht gewährt.
Eine erfolgversprechende Verteidigung setzt aber die Kenntnis des genauen Akteninhaltes voraus.

Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht gelten zwar grundsätzlich dieselben Vorschriften wie im Erwachsenenstrafrecht, es steht aber hier der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Aus erzieherischen Gründen stehen hier andere Sanktionen als bei Erwachsenen zur Verfügung. Diese sind im Jugendgerichtsgesetz geregelt.

Nebenklage

In bestimmten Fällen können Sie als Opfer einer Straftat als Nebenkläger dem Strafverfahren beitreten. So ist es möglich, eventuelle Schadenersatz- und insbesondere Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren gegen den Beschuldigten geltend zu machen.